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Der Anfragende möchte wissen, ob der COVID-19-bedingte Ausnahmezustand die Frist für die Steuerbefreiung bei der Reinvestition des selbstgenutzten Wohneigentums beeinflusst. Die DGT stellt klar, dass die Berechnung dieser Frist im Zeitraum vom 14. März bis zum 30. Mai 2020 ruht.
Cuestión planteada Si la declaración del estado de alarma decretado con el fin de afrontar la situación de emergencia sanitaria provocada por el coronavirus COVID-19, afecta al plazo de la exención por reinversión.
El plazo de dos años para la reinversión del importe obtenido en la transmisión de la vivienda habitual se suspende desde la entrada en vigor del Real Decreto 463/2020 (14 de marzo de 2020) hasta el 30 de mayo de 2020. Esta suspensión aplica tanto al plazo posterior a la venta como al plazo de adquisición de la nueva vivienda en los dos años anteriores a la transmisión.
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