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V0739-25 22. April 2025 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · arrendamiento de vivienda

Vermietung von Wohnraum mit Hotel-Services unterliegt der MwSt., reine Wohnungsvermietung ist steuerfrei

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob sich die Umsatzsteuerbehandlung nach der Mietdauer richtet oder von der Erbringung von Dienstleistungen abhängt. Die DGT stellt klar, dass entscheidend ist, ob ergänzende Leistungen typisch für die Hotelbranche angeboten werden, unabhängig von der Vertragslaufzeit.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Steuerpflicht und, falls zutreffend, Befreiung von der Mehrwertsteuer in Bezug auf diese Mietverhältnisse nach dem Inkrafttreten einer Änderung der Vorschriften der Generalitat Valenciana über Ferienunterkünfte. Insbesondere ob sich die steuerliche Behandlung dahingehend ändern würde, ob die Dauer der Mietverhältnisse zehn Tage überschreitet.

Die Entscheidung der DGT

Los arrendamientos de viviendas están exentos de IVA siempre que no incluyan servicios complementarios propios de la industria hotelera. Si se prestan servicios como limpieza o cambio de ropa con periodicidad semanal, la operación está sujeta a IVA. Este criterio se aplica con independencia de la duración del arrendamiento.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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