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Eine in den Kanarischen Inseln ansässige Person erkundigt sich, wie der vorherige Wohnsitz nachgewiesen werden kann, um bei der Einfuhr eines Fahrzeugs eine Mehrwertsteuerbefreiung zu erhalten. Die DGT stellt klar, dass die Einfuhr befreit sein kann, sofern die Anforderungen an den Wohnsitz und die Verwendung erfüllt sind. Der Nachweis kann durch alle rechtlich zulässigen Mittel erbracht werden.
Cuestión planteada Requisitos para la aplicación de la exención prevista en el artículo 28 de la Ley 37/1992 del Impuesto sobre el Valor Añadido y, en particular, forma de acreditar el período mínimo de residencia en un país tercero o territorio tercero con carácter previo al traslado de residencia.
La importación de bienes personales puede quedar exenta si el interesado residió fuera de la Comunidad al menos doce meses consecutivos y utilizó el bien en su antigua residencia durante un periodo mínimo de seis meses. Para acreditar estos requisitos, la normativa no especifica un medio de prueba concreto, pudiendo utilizarse cualquier medio admitido en derecho bajo el principio de valoración libre y conjunta de las pruebas. Corresponde a la Agencia Estatal de Administración Tributaria determinar si la documentación aportada es suficiente para acreditar los requisitos.
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