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Eine natürliche Person, die eine Fahrschule gründet, erkundigt sich nach der Abziehbarkeit der Vorsteuer für ein Fahrzeug, das vor Tätigkeitsbeginn erworben wurde. Die DGT stellt klar, dass der Vorsteuerabzug für vor dem Geschäftsbeginn getragene Kosten zulässig ist, sofern die Absicht besteht, diese dem beruflichen Betrieb zuzuweisen.
Cuestión planteada Deducibilidad de las cuotas del Impuesto sobre el Valor Añadido soportadas en la adquisición del vehículo.
Las cuotas soportadas por adquisiciones antes del inicio de la actividad son deducibles si existe la intención, confirmada por elementos objetivos, de destinarlas a la actividad empresarial. En el caso de vehículos automóviles de turismo, se presumirá su afectación a la actividad en un 50 por ciento. La deducibilidad dependerá de que los servicios de la autoescuela no estén exentos de IVA, lo cual ocurre cuando la enseñanza no tiene naturaleza de formación o reciclaje profesional.
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