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V0701-16 22. Februar 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportación no dineraria

Anwendung des Sonderregimes für Sacheinlagen bei Erfüllung der Beteiligungs- und wirtschaftlichen Voraussetzungen

Es wird geprüft, ob die Einbringung von Anteilen zweier Gesellschaften in eine neue in Spanien ansässige Holding unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fällt. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an die Beteiligungshöhe, den ununterbrochenen Besitz und die Vorliegen triftiger wirtschaftlicher Gründe erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die beschriebene Transaktion unter das im Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehene Sondersteuerregime fallen kann.

Die Entscheidung der DGT

Um das Sonderregime für Sacheinlagen anzuwenden, müssen die Beteiligungen mindestens 5 % des Eigenkapitals des Unternehmens darstellen und im vorangegangenen Jahr ununterbrochen gehalten worden sein. Nach der Einlage muss der Einbringer eine Beteiligung von mindestens 5 % am Eigenkapital des empfangenden Unternehmens halten. Zudem darf die Transaktion nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen, sondern muss auf gültigen wirtschaftlichen Gründen wie der Umstrukturierung oder Rationalisierung von Tätigkeiten beruhen.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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