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Die Anfragenden stellten die Frage, ob die grundbuchliche Zusammenlegung zweier aneinandergrenzender Grundstücke, die ihre Hauptwohnung bilden, die erforderliche dreijährige Wohnsitzfrist für die Steuerbefreiung bei Reinvestition unterbrechen würde. Die DGT entschied, dass die Fristberechnung nicht unterbrochen wird, da es sich lediglich um eine grundbuchliche Neuordnung ohne materielle Änderung handelt.
Cuestión planteada Respecto a la exención por reinversión en vivienda habitual, si la agrupación de dos fincas en una sola en el Registro interrumpiría el plazo de tres años de residencia del artículo 41bis del RIRPF.
La agrupación de fincas que constituye una única unidad residencial es una reorganización registral que no interrumpe el cómputo del plazo de tres años de residencia efectiva. La nueva finca agrupada se considera adquirida en la misma fecha en que se adquirió la titularidad originaria de las cuotas indivisas de las fincas originales. Para que se mantenga la condición de vivienda habitual, debe persistir la residencia habitual y el pleno dominio sobre el inmueble.
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