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V0680-26 26. März 2026 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · actividad económica

Vergütungen für Geschäftsführer oder Verwaltungsratsmitglieder unterliegen im Regelfall nicht der MwSt.

Es wurde angefragt, ob die Zahlungen an einen Vorstandsvorsitzenden und ein Mitglied des Verwaltungsrats der Mehrwertsteuer unterliegen. Die DGT stellt fest, dass diese Tätigkeit im Allgemeinen nicht in selbstständiger Weise ausgeübt wird und das für eine unternehmerische Tätigkeit erforderliche wirtschaftliche Risiko nicht trägt, weshalb sie nicht steuerpflichtig ist.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Sujeción al Impuesto sobre el Valor Añadido de las remuneraciones que percibe el consultante por sus cargos de presidente y miembro del consejo de administración.

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