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V0677-19 27. März 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · residencia fiscal

Der steuerliche Wohnsitz wird durch die physische Präsenz oder den Ort der wirtschaftlichen Interessen bestimmt

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach seinem steuerlichen Status in Spanien nach einem Umzug nach Belgien. Die DGT erläutert, dass die Ansässigkeit entweder durch einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen oder durch den Lebensmittelpunkt der wirtschaftlichen Aktivitäten und Interessen in Spanien bestimmt wird.

Die gestellte Frage

Fragestellung Im Mai 2017 wurde der Anfragende, verheiratet und mit volljährigen Kindern, lokal eingestellt, um seine Arbeit zugunsten einer Gesellschaft mit operativem Sitz in Brüssel (Belgien) auszuüben. Infolge dieser Einstellung verlegte er seinen Wohnsitz von Madrid nach Brüssel. Er gibt jedoch an, dass dieser Wohnsitzwechsel erst am 18. März 2018 endgültig erfolgte. Am 1. April 2018 meldete er sich in Belgien an und wurde im belgischen Sozialversicherungssystem registriert. Das Gehalt, das er für diese Arbeit bezieht, stellt seine Haupteinnahmequelle dar. Seine Frau hält sich aus familiären Gründen zwischen Belgien und Spanien auf, und die Kinder leben im Ausland (entweder absolvieren sie ein Universitätsstudium oder sie sind berufstätig).

Die Entscheidung der DGT

La residencia fiscal se determina por la permanencia más de 183 días en el año natural, sin computar ausencias esporádicas si se acredita residencia en otro país. También se considera residente si el núcleo principal de actividades o intereses económicos radica en España. Existe una presunción de residencia si el cónyuge y los hijos menores que dependen del contribuyente residen habitualmente en España.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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