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V0676-24 15. April 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención

Regelmäßige Beihilfe zum Schutz und zur sozialen Eingliederung von Minderjährigen ist von der Einkommensteuer befreit

Es wurde angefragt, ob eine finanzielle Beihilfe einer Autonomen Gemeinschaft zur Vermeidung sozialer Risiken bei Minderjährigen von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die DGT stellt fest, dass diese unter die Befreiung gemäß Artikel 7 Buchstabe y) des LIRPF fällt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die in Artikel 7 y) des Einkommensteuergesetzes geregelte Befreiung auf diese Beihilfe Anwendung findet.

Die Entscheidung der DGT

Die Beihilfe zur Deckung des Bedarfs von Minderjährigen in Wohngemeinschaften, denen die Mittel zu ihrem Lebensunterhalt fehlen, ist in der Befreiung gemäß Artikel 7 y) des Einkommensteuergesetzes enthalten. Diese Befreiung unterliegt einer maximalen jährlichen Gesamtgrenze von 1,5-mal dem öffentlichen Indikator für Einkommen mit Mehrfacheffekten (IPREM).

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