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Eine Steuerpflichtige, die nach einer Tätigkeit im Ausland zurückgekehrt ist, fragt an, ob sie nach Ablauf ihrer Sonderregelung den Abzug für den selbstgenutzten Wohnsitz in Anspruch nehmen kann. Die DGT antwortet, dass dies nicht möglich ist, da die Immobilie im Jahr 2011 erworben wurde und die Anforderungen der Übergangsregelung nicht erfüllt.
Cuestión planteada Una vez finalizada la duración del régimen especial por el que optó, conocer si puede aplicar, en sus declaraciones del IRPF, la deducción por inversión en vivienda habitual al amparo del régimen transitorio existente para esta deducción.
Para acceder al régimen transitorio de la deducción por inversión en vivienda habitual, es necesario haber adquirido la vivienda antes del 1 de enero de 2013. Además, el contribuyente debe haber practicado la deducción por las cantidades satisfechas en un periodo impositivo anterior a esa fecha, salvo excepciones específicas. En este caso, al adquirir la vivienda en 2011 sin haber aplicado la deducción previamente, no cumple los requisitos para seguir aplicándola en periodos posteriores.
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