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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Umsatzsteuer- und Einkommensteuerpflicht bei der Vermietung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zur Nutzung als Jagdrevier. Die DGT stellt klar, dass die Vermietung dem MwSt.-Satz von 21 % unterliegt und im Rahmen der Einkommensteuer als Einkunft aus Vermietung und Verpachtung zu behandeln ist, wobei keine Quellensteuerpflicht besteht.
Gestellte Frage: Umsatzsteuerliche und einkommensteuerliche Behandlung der genannten Vermietung.
Die Verpachtung von Grundstücken für Jagdgründe ist nicht von der Umsatzsteuer befreit, da nicht der Grund und Boden das Objekt ist, sondern dessen jagdliche Nutzung, weshalb sie zum allgemeinen Satz von 21 % besteuert wird. Im Rahmen der Einkommensteuer werden diese Einkünfte als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien eingestuft. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung eines Steuerabzugs oder einer Vorauszahlung auf diese aus landwirtschaftlichen Flächen resultierenden Einkünfte.
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