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V0670-21 23. März 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IVA · arrendamiento de fincas rústicas

Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen als Jagdrevier unterliegt dem Regelsatz der MwSt. und gilt als Einkunft aus Vermietung und Verpachtung

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Umsatzsteuer- und Einkommensteuerpflicht bei der Vermietung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zur Nutzung als Jagdrevier. Die DGT stellt klar, dass die Vermietung dem MwSt.-Satz von 21 % unterliegt und im Rahmen der Einkommensteuer als Einkunft aus Vermietung und Verpachtung zu behandeln ist, wobei keine Quellensteuerpflicht besteht.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Umsatzsteuerliche und einkommensteuerliche Behandlung der genannten Vermietung.

Die Entscheidung der DGT

Die Verpachtung von Grundstücken für Jagdgründe ist nicht von der Umsatzsteuer befreit, da nicht der Grund und Boden das Objekt ist, sondern dessen jagdliche Nutzung, weshalb sie zum allgemeinen Satz von 21 % besteuert wird. Im Rahmen der Einkommensteuer werden diese Einkünfte als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien eingestuft. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung eines Steuerabzugs oder einer Vorauszahlung auf diese aus landwirtschaftlichen Flächen resultierenden Einkünfte.

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