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Es wird geklärt, ob die Vergütung eines Ehegatten, der als mitarbeitender Selbstständiger in der wirtschaftlichen Tätigkeit des Inhabers tätig ist, abzugsfähig ist. Die DGT stellt fest, dass für die Abzugsfähigkeit der Vergütung der Angehörige in der allgemeinen Sozialversicherung oder in speziellen Systemen für Arbeitnehmer angemeldet sein muss und nicht im System für selbstständige Erwerbstätige (RETA).
Cuestión planteada - Deducibilidad de la retribución que se satisfaga al cónyuge del titular de una actividad económica que determina su rendimiento neto con arreglo al método de estimación directa.
Para deducir las retribuciones de cónyuges o hijos menores en estimación directa, debe acreditarse su trabajo habitual mediante contrato laboral y afiliación al régimen de la Seguridad Social correspondiente a trabajadores por cuenta ajena. La afiliación al Régimen Especial de Trabajadores Autónomos no es válida para este fin. No obstante, si se prueba la dependencia laboral y se cumplen los demás requisitos, la DGT interpreta que las retribuciones podrían ser deducibles incluso si la Seguridad Social incluyera al familiar en el régimen de autónomos.
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