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Eine Steuerzahlerin erkundigt sich, ob der Abzug für die Miete der Hauptwohnung nach dem Wegfall der allgemeinen Regelung weiterhin geltend gemacht werden kann. Die DGT stellt fest, dass der Abzug aufgrund der Übergangsregelung weiterhin anwendbar ist, sofern der ursprüngliche Mietvertrag vor 2015 abgeschlossen wurde und sich durch stillschweigende Verlängerung fortsetzt.
Cuestión planteada Si podría seguir practicando la deducción por alquiler de vivienda habitual.
Los contribuyentes que celebraron un contrato de alquiler antes del 1 de enero de 2015 y que ya tenían derecho a la deducción pueden seguir aplicándola según la normativa vigente a 31 de diciembre de 2014. La tácita reconducción crea un nuevo contrato igual al inicial, por lo que el contrato de arrendamiento mantiene su vigencia a efectos de la deducción. Así, se mantiene el derecho a la deducción durante los periodos en que el contrato esté en tácita reconducción.
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