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Die Steuerpflichtige fragt, wie Zuschüsse für die Einstellung von Personal besteuert werden und wann diese zu erklären sind. Die DGT antwortet, dass diese Zuschüsse Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit sind und in dem Zeitraum zuzurechnen sind, in dem sie entstehen.
Gestellte Frage: Besteuerung und zeitliche Zuordnung der erhaltenen Zuschüsse.
Zuschüsse, die die Ausgaben von Unternehmern oder Freiberuflern finanzieren, gelten als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit. Ihre zeitliche Zuordnung muss im Veranlagungszeitraum ihrer Entstehung erfolgen, was geschieht, wenn der Zuschuss durch einen Verwaltungsbeschluss genehmigt und gewährt wird. Wird die Einnahmen-Überschuss-Rechnung angewandt, erfolgt die Zuordnung in dem Zeitraum, in dem die Zahlung eingeht.
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