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V0631-23 17. März 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por donativos

Spenden an eine Bruderschaft können gemäß den Anforderungen des Gesetzes 49/2002 zu Abzügen in der Einkommensteuer (IRPF) berechtigen

Ein Anfragender fragt, ob Spenden zur Sanierung einer Ermita an eine religiöse Bruderschaft die Anwendung von Steuerabzügen ermöglichen. Die DGT antwortet, dass die Körperschaft, sofern sie unter die Kategorien des Abkommens mit dem Heiligen Stuhl fällt, begünstigt im Sinne des Mäzenatentums ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die besagte Bruderschaft in der neunten Zusatzbestimmung des Gesetzes 49/2002 enthalten ist.

Die Entscheidung der DGT

Sofern die Bruderschaft eine im Abkommen mit dem Heiligen Stuhl vorgesehene Einheit der katholischen Kirche ist, gilt sie gemäß Gesetz 49/2002 als begünstigt im Sinne des Mäzenatentums. In diesem Fall berechtigen unwiderrufliche Geldspenden zu den in diesem Gesetz vorgesehenen Abzügen. Der Prozentsatz des Abzugs in der Einkommensteuer hängt von der in Artikel 19 des Gesetzes 49/2002 festgelegten Skala ab.

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