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V0624-24 11. April 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia o pérdida patrimonial

Verlust aus dem Verkauf von Aktien wird nicht berücksichtigt, wenn innerhalb von zwei Monaten homogene Wertpapiere erworben werden

Es wird angefragt, ob die Zwei-Monats-Frist gemäß Artikel 33.5.f) des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) Anwendung findet, wenn ein vollständiger Verkauf von Aktien erfolgt. Die DGT antwortet, dass der Verlust nicht sofort einbezogen wird, wenn innerhalb dieses Zeitraums homogene Wertpapiere erworben werden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die in Artikel 33.5.f) des Einkommensteuergesetzes festgelegte Zwei-Monats-Frist zu berücksichtigen ist, wenn der vollständige Verkauf der vom Steuerpflichtigen gehaltenen Aktien erfolgt.

Die Entscheidung der DGT

Wenn der Steuerpflichtige innerhalb der zwei Monate vor oder nach der Übertragung von börsennotierten Aktien homogene Wertpapiere erwirbt, wird der Vermögensverlust nicht berücksichtigt. Dieser Verlust wird erst in dem Maße einbezogen, in dem die im Vermögen verbleibenden Wertpapiere übertragen werden. Wenn innerhalb dieses Zeitraums keine Erwerbe von homogenen Wertpapieren erfolgen, kann der Verlust im Veranlagungszeitraum der Übertragung berücksichtigt werden.

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