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V0609-24 9. April 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por donativos

Beiträge an Vereine können abzugsfähig sein, wenn sie als unentgeltliche Zuwendungen zum Wohle der Allgemeinheit erfolgen

Es wird geklärt, ob Zahlungen an einen gemeinnützigen Verein den Abzug von Spenden in der Einkommensteuer (IRPF) ermöglichen. Die DGT stellt fest, dass die Entität gemeinnützig sein oder unter das Gesetz 49/2002 fallen muss und die Zahlung eine unwiderrufliche, unentgeltliche Zuwendung ohne Gegenleistung sein muss.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob an einen gemeinnützigen Verein gezahlte Beträge den in der Einkommensteuer für natürliche Personen vorgesehenen Spendenabzug in Anspruch nehmen können.

Die Entscheidung der DGT

Um den Abzug anzuwenden, muss die Einheit eine anerkannte Stiftung, ein gemeinnütziger Verein sein oder unter das Gesetz 49/2002 fallen. Mitgliedsbeiträge sind nur dann abzugsfähig, wenn sie aus einem Schenkungsabsicht erfolgen und im Gegenzug keine Rechte gewähren. Das Vorliegen einer solchen Schenkungsabsicht hängt von objektiven Kriterien und den durch die Satzung des Vereins gewährten Rechten ab.

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