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Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände (REBU) auf Sammlerfahrzeuge angewendet werden kann, die nach einer Importbefreiung aus den Niederlanden stammen. Die DGT stellt klar, dass der Erwerb dieser Güter aus einem anderen Mitgliedstaat einen innergemeinschaftlichen Erwerb darstellt, der der Umsatzsteuer unterliegt, und kein Fall ist, der die Anwendung der REBU-Regelung zulässt.
Cuestión planteada Se consulta si procede liquidar el Impuesto sobre el Valor Añadido en territorio de aplicación del Impuesto y obligaciones formales de la consultante. Aplicación del Régimen especial de bienes usados (REBU) de la Ley 37/1992, del Impuesto sobre el Valor Añadido a la posterior venta de los vehículos.
La importación de bienes en Países Bajos puede estar exenta bajo la Directiva, pero su traslado al territorio de aplicación constituye una adquisición intracomunitaria o asimilada sujeta a IVA. El régimen especial de bienes usados es opcional y requiere que los bienes se adquieran a personas específicas, como no profesionales o revendedores que apliquen dicho régimen. Dado que el consultante realiza la adquisición intracomunitaria tras la importación, no se cumple el supuesto para aplicar el REBU.
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