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Ein Teilnehmer eines betrieblichen Rentenplans möchte wissen, wann die Frist für die Anwendung der 40 %igen Ermäßigung für bis 2006 geleistete Beiträge nach einer betriebsbedingten Kündigung abläuft. Die DGT antwortet, dass bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente das Ereignis eintritt, wenn die Voraussetzungen für diese Inanspruchnahme erfüllt sind.
Gestellte Frage: Frist für die Anwendung der im Übergangsrecht vorgesehenen 40-prozentigen Ermäßigung.
Wird die Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen, tritt das Ereignis in dem Moment ein, in dem die Voraussetzungen für deren Erhalt erfüllt sind, wie etwa die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch betriebsbedingte Kündigung und der Übergang in die Arbeitslosigkeit. Um die 40 %ige Ermäßigung auf Beiträge vor 2007 anzuwenden, muss die Leistung im Jahr des Eintritts oder in den zwei darauffolgenden Jahren bezogen werden. In diesem Fall endet die Frist am 31. Dezember 2024, da die Voraussetzungen im Januar 2022 erfüllt wurden.
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