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Die Anfragende erkundigt sich, ob sie den 40 %-Abzug auf die Auszahlungen ihrer Pensionspläne bei Renteneintritt anwenden kann. Die DGT antwortet, dass dies für den Teil der Beiträge möglich ist, die bis zum 31. Dezember 2006 geleistet wurden, sofern die gesetzlichen Fristen und Anforderungen erfüllt sind.
Cuestión planteada Aplicabilidad de la reducción del 40 por 100 prevista en el texto refundido de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas aprobado por Real Decreto Legislativo 3/2004, de 5 de marzo, a las prestaciones correspondientes a dichos planes de pensiones, en virtud del régimen transitorio recogido en la Ley 35/2006, de 28 de noviembre, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas y de modificación parcial de las leyes de los Impuestos sobre Sociedades, sobre la Renta de no Residentes y sobre el Patrimonio.
Las prestaciones de planes de pensiones son rendimientos del trabajo. Si se perciben en forma de capital, se puede aplicar la reducción del 40% a la parte correspondiente a aportaciones hechas hasta el 31 de diciembre de 2006, siempre que hayan pasado dos años desde la primera aportación y se perciba dentro del plazo de la disposición transitoria duodécima. En caso de tener varios planes, la reducción puede aplicarse a las prestaciones en forma de capital de cada plan, no limitándose a un solo ejercicio.
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