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V0585-25 1. April 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · salarios de tramitación

Anwendung eines Quellensteuerabzugs von 15 % auf Abfindungszahlungen aufgrund von Lohnnachzahlungen aus Vorjahren

Ein Unternehmen erkundigt sich nach dem anzuwendenden Steuersatz und der Bemessungsgrundlage für die Zahlung von Abfindungszahlungen (salarios de tramitación) infolge der Nichtigkeit einer Kündigung. Die DGT stellt klar, dass diese Zahlungen als Lohnnachzahlungen zu behandeln sind, die dem Geschäftsjahr zuzurechnen sind, in dem die Urteilskraft eingetreten ist, und daher mit einem Satz von 15 % zu besteuern sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Die entsprechende Art der Quellensteuer und der Betrag, auf den die Quellensteuer anzuwenden ist.

Die Entscheidung der DGT

Nachzahlungen von Gehältern werden dem Veranlagungszeitraum zugerechnet, in dem das Urteil, welches den Anspruch anerkennt, rechtskräftig wird. Da es sich um Einkünfte handelt, die auf vorangegangene Veranlagungszeiträume entfallen, ist ein Quellensteueranteil von 15 % auf den Bruttobetrag der Gehaltsnachzahlungen anzuwenden. Der Steuerabzug erfolgt zum Zeitpunkt der Zahlung, wird jedoch dem Zeitraum zugerechnet, dem die Einkünfte zuzurechnen sind. Die unrechtmäßig bezogenen Arbeitslosenleistungen dürfen für die Berechnung der Bemessungsgrundlage der Quellensteuer nicht abgezogen werden.

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