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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach dem Abzug für energetische Sanierungsmaßnahmen an seinem Einfamilienhaus sowie der steuerlichen Behandlung einer erhaltenen Förderung. Die DGT stellt fest, dass der Abzug bei Erfüllung der energetischen Verbesserungsanforderungen zulässig ist und die Zuschüsse gemäß RD 477/2021 nicht als Einkommen zu deklarieren sind.
Cuestión planteada - Posibilidad de aplicar la deducción por obras para la mejora de la eficiencia energética en viviendas prevista en el apartado 3 de la disposición adicional 50ª de la LIRPF.
Los propietarios de viviendas en edificios de uso residencial pueden deducirse el 60% de las cantidades satisfechas por obras de rehabilitación energética, con un límite de 5.000 euros anuales y un máximo de 15.000 euros. Para ello, debe acreditarse una reducción del consumo de energía primaria no renovable de al menos un 30% o la mejora de la calificación a clase 'A' o 'B' mediante certificado. De la base de la deducción se deben descontar las cuantías subvencionadas. La subvención concedida bajo el Real Decreto 477/2021 está exenta y no debe integrarse en la base imponible del IRPF.
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