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V0567-23 10. März 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · régimen especial

Voraussetzungen für den Zugang zum Sonderregime der LIRPF durch die Übernahme einer Funktion als Geschäftsführer

Ein deutscher Staatsangehöriger, der eine niederländische Gesellschaft nach Spanien verlegt und dort Geschäftsführer wird, erkundigt sich nach der Anwendbarkeit des Sonderregimes gemäß Artikel 93 der LIRPF. Die DGT stellt klar, dass für den Zugang zu diesem Regime ein Kausalzusammenhang zwischen der Versetzung und der Ernennung zum Geschäftsführer bestehen muss.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob ihm die in Artikel 93 des Gesetzes über die Einkommensteuer für natürliche Personen vorgesehene Sonderregelung zur Anwendung kommt.

Die Entscheidung der DGT

Um die Sonderregelung nach Artikel 93.1 des LIRPF anzuwenden, muss die Versetzung nach Spanien infolge der Übernahme der Funktion eines Geschäftsführers eines Unternehmens erfolgen. Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine Vermögensverwaltungsgesellschaft, darf der Geschäftsführer keine Beteiligung halten, die eine nahestehende Beziehung begründet. Zudem muss erfüllt sein, dass der Steuerpflichtige in den vorangegangenen fünf Veranlagungszeiträumen nicht in Spanien ansässig war und keine Einkünfte aus einer Betriebsstätte erzielt.

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