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V0565-25 31. März 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos de actividades económicas

Die Vereinbarung von Anwaltshonoraren unterhalb der offiziellen Gebührenordnung impliziert nicht notwendigerweise einen Ertrag unter dem Marktwert

Eine Rechtsvertreterin erkundigt sich, ob die Vereinbarung von Honoraren unterhalb der Gebührenordnung Auswirkungen auf ihre Einkommensteuer (IRPF) hat. Die DGT antwortet, dass die Gebührenordnung eine Obergrenze darstellt und die Vereinbarung niedrigerer Beträge zulässig ist, wenn die Vergütung jedoch erheblich unter dem normalen Marktwert liegt, muss der Marktwert zur Berechnung des Nettoertrags herangezogen werden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Mögliche Auswirkungen auf die Einkommensteuer (IRPF) durch die Verhandlung von Honoraren mit einem Mandanten in einer Höhe unterhalb der offiziellen Gebührenordnung.

Die Entscheidung der DGT

Die Festsetzung von Honoraren unterhalb der Gebührenordnung löst die Regelung zur Bewertung zum Marktwert gemäß Artikel 28.4 LIRPF nicht automatisch aus. Diese Regel findet nur Anwendung, wenn die Leistung unentgeltlich erfolgt oder wenn die vereinbarte Vergütung erheblich unter dem normalen Marktwert liegt. Die Feststellung, ob ein Preis erheblich unter dem Marktwert liegt, ist eine Tatsachenfrage.

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