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V0563-25 31. März 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Die Reinvestitionsbefreiung ist anteilig anwendbar, wenn nur ein Teil des erzielten Betrags reinvestiert wird

Der Steuerpflichtige beabsichtigt, seinen Hauptwohnsitz zu verkaufen, um eine neue Wohnung in Miteigentum mit seinem Ehegatten zu erwerben. Die DGT antwortet, dass die Befreiung für den anteiligen Betrag angewendet werden kann, der tatsächlich in die neue Wohnung reinvestiert wird.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Reinvestitionsbefreiung auf den erzielten Veräußerungsgewinn anwendbar ist.

Die Entscheidung der DGT

Damit der Gewinn steuerfrei bleibt, muss der erzielte Betrag innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren vor oder nach der Veräußerung in den Erwerb eines neuen Hauptwohnsitzes reinvestiert werden. Wenn die Reinvestition geringer ist als der Gesamtbetrag, wird nur der anteilige Teil des Gewinns, der dem tatsächlich investierten Betrag entspricht, von der Besteuerung ausgenommen. Im Falle des Erwerbs nur eines Teils der neuen Wohnung wird die Befreiung auf den Betrag angewendet, der für diesen Erwerb verwendet wird.

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