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V0557-24 9. April 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · sociedad de gananciales

Einbringung eines Alleineigentums in die Gütergemeinschaft führt zu einem Vermögenszuwachs oder -verlust

Der Anfragende möchte wissen, ob die Einbringung einer Immobilie aus dem Alleineigentum in die Gütergemeinschaft eine Steuerpflicht in der Einkommensteuer (IRPF) auslöst und wie diese zu berechnen ist. Die DGT stellt klar, dass dieser Vorgang für den Einbringenden eine Vermögensveränderung darstellt, da die Eigentumsrechte an der Hälfte des Vermögenswertes auf den anderen Ehegatten übergehen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die unentgeltliche Einbringung bestimmter Alleineigentumsgegenstände in die Gütergemeinschaft eine Vermögensveränderung beim einbringenden Ehegatten impliziert, die der Einkommensteuer unterliegt. Des Weiteren wird angefragt, ob im Falle eines Vermögensverlustes bei der unentgeltlichen Einbringung der Immobilie dieser Verlust mit den Vermögenszuwächsen aus der Übertragung anderer Immobilien verrechnet werden kann und ob der der eingebrachten Immobilie entsprechende Übertragungswert um die durch die Immobilie besicherte Hypothekenschuld gemindert werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Die Einbringung eines Alleineigentumsgegenstandes in die Gütergemeinschaft stellt eine Veränderung in der Zusammensetzung des Vermögens des Einbringers dar. Durch die Übertragung der Hälfte des Gegenstandes (der Teil, der auf den nicht einbringenden Ehegatten übergeht) entsteht ein Vermögenszuwachs oder ein Vermögensverlust. Der Übertragungswert ist der Referenzwert oder der Marktwert, ohne dass dieser durch die Hypothekenschuld gemindert werden kann. Verluste aus unentgeltlichen Übertragungen können nicht mit anderen Vermögenszuwächsen verrechnet werden.

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