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Ein Steuerzahler erkundigt sich, ob er den 60-prozentigen Abzug für Maßnahmen zur Energieeffizienz nach der Installation von Photovoltaikanlagen geltend machen kann, ohne zuvor über ein Energieeffizienz-Zertifikat verfügt zu haben. Die DGT stellt klar, dass der Abzug nicht möglich ist, da die Voraussetzung fehlt, dass ein Zertifikat vorliegt, das in den zwei Jahren vor Beginn der Arbeiten ausgestellt wurde.
Cuestión planteada Posibilidad de aplicarse en el ejercicio 2025 la deducción por obras de rehabilitación energética prevista en el apartado 3 de la disposición adicional quincuagésima de la Ley 35/2006, de 28 de noviembre, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para aplicar la deducción por obras de rehabilitación energética en edificios de uso residencial, es necesario acreditar la mejora mediante un certificado de eficiencia energética posterior a las obras. Para que los certificados expedidos antes del inicio de las obras sean válidos para acreditar el cumplimiento de los requisitos, estos deben haber sido emitidos en un plazo no superior a dos años antes de la fecha de inicio de las obras. Al no disponer el consultante de un certificado previo emitido en ese periodo, no puede aplicar la deducción.
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