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Der Anfragende erkundigt sich, ob die Steuerermäßigung für Beiträge zu einem versicherten Vorsorgeplan für Menschen mit Behinderungen angewendet werden kann. Die DGT stellt klar, dass für die Inanspruchnahme des Sondersteuerregimes zuvor die Voraussetzungen des Sonderfinanzierungsregimes erfüllt sein müssen und die Wahl des Regimes vor den Beiträgen erfolgen muss.
Cuestión planteada Posibilidad de aplicar la reducción prevista en el artículo 53 de la Ley del IRPF por las primas satisfechas al plan de previsión asegurado.
La aplicación del régimen fiscal especial de los sistemas de previsión social para personas con discapacidad está condicionada al cumplimiento previo del régimen financiero especial. La opción por este régimen debe ser previa a la realización de las aportaciones. Si las aportaciones se realizan bajo el régimen general, no podrá aplicarse el régimen especial ni el límite incrementado del artículo 53 de la LIRPF.
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