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Ein Anwalt erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer für ein Leasingfahrzeug (Renting), das sowohl geschäftlich als auch privat genutzt wird. Die DGT stellt fest, dass bei PKW eine Vermutung der betrieblichen Nutzung von 50 % für die Umsatzsteuer gilt und die Instandhaltungskosten von der tatsächlichen Nutzung abhängen, während im Rahmen der Einkommensteuer kein Abzug möglich ist, wenn das Fahrzeug nicht ausschließlich betrieblich genutzt wird.
Cuestión planteada 1ª Deducibilidad en el IVA de las cuotas soportadas por la adquisición y gastos ocasionados por el vehículo.
En el IVA, los vehículos de turismo tienen una presunción de afectación del 50% a la actividad, aunque se puede acreditar un grado distinto. Los gastos de combustible y reparaciones son deducibles siempre que su consumo se afecte a la actividad profesional. En el IRPF, para deducir gastos o amortizaciones, el vehículo debe ser un elemento patrimonial de afectación exclusiva, lo que no ocurre si se usa para necesidades privadas.
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