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Eine Selbstständige erkundigt sich, ob die Abfindung in Höhe von 20.000 Euro, die sie aufgrund der Beendigung ihrer geschäftlichen Beziehung mit einem Unternehmen erhalten hat, für die Minderung bei unregelmäßigen Erträgen in Betracht kommt. Die DGT antwortet, dass diese Minderung nicht angewendet werden kann.
Cuestión planteada Si por la indemnización obtenida puede acogerse a la reducción por rendimiento irregular del 30 por ciento.
La indemnización por extinción de una relación mercantil debe integrarse como rendimiento de la actividad económica. No procede la reducción del 30% por periodo de generación superior a dos años, ya que la indemnización no se genera a lo largo de la duración del contrato, sino que surge del hecho de la resolución contractual. Tampoco se considera rendimiento notoriamente irregular, pues no deriva de un cese de actividad sino de la finalización de un contrato.
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