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V0510-22 14. März 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pacto de apartación

Kein Veräußerungsgewinn bei der Übertragung von Vermögenswerten durch eine galicische Erbteilung

Der Anfragende möchte wissen, ob die Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Rahmen eines galicischen Erbteilungsübereinkommens (pacto de apartación) von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die DGT stellt klar, dass dieses Übereinkommen als eine durch Todesfall bedingte unentgeltliche Übertragung gilt, weshalb weder ein Veräußerungsgewinn noch ein Veräußerungsverlust entsteht.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Auswirkungen der Übertragung auf die Einkommensteuer (IRPF) des Steuerpflichtigen.

Die Entscheidung der DGT

Die Übertragung von Vermögenswerten durch den Erbvertrags der Trennung nach galicischem Zivilrecht gilt als eine durch Todesfall bedingte unentgeltliche Übertragung. Daher findet Artikel 33.3.b) des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) Anwendung, wobei davon ausgegangen wird, dass kein Veräußerungsgewinn oder -verlust vorliegt. Dieses Kriterium erstreckt sich auf andere Erbverträge mit gegenwärtiger Wirkung der verschiedenen regionalen Rechtsvorschriften.

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