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V0491-21 4. März 2021 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · dropshipping

Dropshipping-Aktivitäten unterliegen nicht der Mehrwertsteuer im Anwendungsbereich der Steuer

Ein Dropshipping-Unternehmen erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit der Vorsteuer aus Werbe- und Marketingdienstleistungen. Die DGT stellt fest, dass die Tätigkeit in Spanien keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze begründet und somit kein Abzug der im Ausland gezahlten Steuerbeträge möglich ist.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Se cuestiona el derecho a deducir las cuotas soportadas de servicios de publicidad y marketing adquridos para el desarrollo de su actividad de dropshipping.

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