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Ein Steuerpflichtiger mit gemeinsamem Sorgerecht und Unterhaltspflicht fragt an, ob er gleichzeitig den Mindestbetrag für Abkömmlinge sowie die Sonderregelung nach den Artikeln 64 und 75 des LIRPF anwenden kann. Die DGT stellt klar, dass dies nicht möglich ist, da die Sonderregelung nur dann greift, wenn der Elternteil keinen Anspruch auf den Mindestbetrag für Abkömmlinge hat.
Cuestión planteada Si en caso de existir sentencia judicial en que se atribuye la guarda y custodia compartida del hijo menor en común, y además una pensión de alimentos pagada por el padre a favor de su hijo, el padre puede aplicar el mínimo por descendientes (50%) y a su vez el régimen de especialidades previsto en los artículos 64 y 75 de la LIRPF.
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