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V0482-16 8. Februar 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Vergütungen von Geschäftsführern sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit; professionelle Dienstleistungen können wirtschaftliche Tätigkeiten sein

Es wird die Besteuerung nach der Einkommensteuer (IRPF) und der Umsatzsteuer (IVA) für Dienstleistungen von Gesellschafter-Geschäftsführern gegenüber ihrer Gesellschaft geprüft. Die DGT stellt fest, dass die Vergütungen für die Funktion als Geschäftsführer Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind, und analysiert die Voraussetzungen, unter denen professionelle Dienstleistungen als wirtschaftliche Tätigkeiten gelten oder der Umsatzsteuer unterliegen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Es wird um Auskunft zur Besteuerung der durch Gesellschafter für die Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen gemäß der Einkommensteuer gebeten, unter Berücksichtigung der durch das Gesetz 26/2014 geänderten Fassung des Artikels 27 des Einkommensteuergesetzes.

Die Entscheidung der DGT

In der Einkommensteuer gelten Vergütungen für die Funktion als Geschäftsführer stets als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Bei anderen Dienstleistungen gilt: Wenn die Gesellschaft professionelle Dienstleistungen erbringt und der Gesellschafter im System für Selbstständige (RETA) registriert ist, handelt es sich um Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit. Im Hinblick auf die Umsatzsteuer hängt die Steuerpflicht davon ab, ob Unabhängigkeit oder Unterordnung vorliegt, wobei die Organisation der Mittel, die ergebnisorientierte Vergütung und die Haftung gegenüber Dritten zu prüfen sind.

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