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Ein Streaming-Professional fragt an, ob der Kauf von Videospiel-Token aufgrund ihres Charakters als Währung von der Mehrwertsteuer befreit ist und ob sie in der Einkommensteuer (IRPF) abzugsfähig sind. Die DGT stellt fest, dass Tokens weder E-Geld noch Gutscheine sind; daher unterliegen sie dem Regelsatz der Mehrwertsteuer. In Bezug auf die Einkommensteuer sind sie als immaterielle Vermögensgegenstände zu behandeln, sofern sie die Geschäftstätigkeit betreffen.
Cuestión planteada Se cuestiona la sujeción y, en su caso, exención en el Impuesto sobre el Valor Añadido por la adquisición de tales "tokens", al considerar el consultante que se trata de divisas, y la posible consideración como gasto deducible de dicha adquisición en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Los tokens que permiten reclamar un servicio o bien no son dinero electrónico según la Ley 21/2011, por lo que no gozan de la exención por operaciones financieras. Tampoco tienen la condición de bono al permitir adquirir un bien o servicio concretado e individualizado. La adquisición de estos tokens constituye un servicio prestado por vía electrónica sujeto al tipo general del 21%. En IRPF, si la actividad es económica, los tokens son elementos afectos que deben amortizarse como inmovilizado intangible si su uso se extiende a varios ejercicios.
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