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Es wurde angefragt, ob Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die von einer nicht ansässigen Einheit gezahlt werden, der IRPF-Quellensteuer unterliegen. Die DGT stellt klar, dass die nicht ansässige Einheit nicht zur Quellensteuer verpflichtet ist, es sei denn, sie unterhält eine Betriebsstätte in Spanien oder fällt unter die Voraussetzungen des Art. 76.1 Buchst. d) RIRPF.
Cuestión planteada Si los rendimientos de la actividad profesional que percibe el consultante de una entidad no residente se encuentran sujetos a retención en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
La práctica de retenciones requiere la existencia de un obligado a retener. Las entidades no residentes solo están obligadas a practicar retención si operan en territorio español mediante establecimiento permanente o si satisfacen rendimientos que constituyan gasto deducible para la obtención de rentas sujetas a la Ley del Impuesto sobre la Renta de no Residentes.
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