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V0473-17 23. Februar 2017 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · permuta

Tausch eines Grundstücks gegen zukünftige Bauleistungen durch eine Gemeinde unterliegt der MwSt.

Eine Gemeinde überträgt ein Grundstück im Austausch gegen eine zukünftige Bauleistung und muss laut Gerichtsurteil zusätzlich einen Geldbetrag erhalten. Die DGT stellt fest, dass der Vorgang der MwSt. unterliegt, da er im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit zur Verwaltung des kommunalen Grundbesitzes erfolgt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Behandlung des Vorgangs im Rahmen der Umsatzsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Die Übertragung des Grundstücks durch die Stadtverwaltung ist ein unternehmerischer Vorgang, der aufgrund der Gegenleistung der Umsatzsteuer unterliegt. Diese Übertragung stellt eine Sachleistung auf Anzahlung für das zukünftige Gebäude dar, welches ebenfalls der Steuer unterliegt. Das Entstehen der Steuerpflicht für die Grundstücksübereignung und die Anzahlung erfolgt in dem Moment, in dem der Erwerber die Verfügungsgewalt über das Grundstück erhält.

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