Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V0472-16 8. Februar 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · extinción de la relación laboral

Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Anlass zur Anpassung des IRPF-Abzugssatzes

Es wurde angefragt, ob das Unternehmen den Abzugssatz in der Lohnabrechnung für März sowie in der Endabrechnung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses anpassen muss. Die DGT stellt klar, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Fall der obligatorischen Anpassung darstellt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage In Bezug auf die Gehaltsabrechnung des genannten Monats März und die entsprechende Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss das Unternehmen die Anpassung des Quellensteueranteils vornehmen.

Die Entscheidung der DGT

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, stellt einen Fall der Anpassung des Quellensteueranteils gemäß Artikel 87.2 des RIRPF dar. Der Zahler muss den neuen Quellensteueranteil ab dem Datum anwenden, an dem die Änderung eintritt, was in diesem Fall die März-Gehaltsabrechnung ist.

Kostenloses Erstgespräch buchen