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V0470-18 21. Februar 2018 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · exceso de adjudicación

Auflösung einer Gemeinschaft mit unvermeidbarem Mehrzuwachs unterliegt dem variablen AJD-Steuersatz

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Veranlagung von ITP und AJD bei der Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft (Wohnung und Garage) durch Zuweisung unterschiedlicher Vermögenswerte und Ausgleichszahlung. Die DGT stellt klar, dass es sich bei einem unvermeidbaren Mehrzuwachs zur Beendigung der Gemeinschaft nicht um eine entgeltliche Übertragung handelt, sondern um eine Steuerpflicht nach dem variablen Satz der AJD.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Wie würde die korrekte Veranlagung der Grunderwerbsteuer und der Stempelsteuer erfolgen und ob die Bemessungsgrundlage der Gesamtwert der Immobilien oder nur der Überschuss wäre.

Die Entscheidung der DGT

Führt die Auflösung der Gemeinschaft zu einer unvermeidlichen Überzuteilung, um eine Teilung der Vermögenswerte oder deren Wertminderung zu vermeiden, so stellt dies keine entgeltliche Vermögensübertragung dar. In diesem Fall unterliegt der Vorgang dem variablen Satz der Stempelsteuer (AJD). Die Bemessungsgrundlage ist der erklärte Wert des Anteils, der jedem Miteigentümer an der Gemeinschaft zusteht. Beide Miteigentümer sind Steuerpflichtige.

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