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Ein entsandter Arbeitnehmer erkundigte sich, ob er für seine erste Beschäftigung das Sonderregime gemäß Artikel 93 LIRPF und für eine zweite Beschäftigung das allgemeine Regime anwenden könne. Die DGT stellt klar, dass das Regime nicht nach der Art der Einkunft gewählt werden kann, sondern eine einzige Steuererklärung einzureichen ist.
Cuestión planteada Pregunta "si es posible tributar en el Régimen Especial por el primer empleo y tributar como residente por el resto de rendimientos, incluido el segundo empleo".
Un contribuyente no puede tributar por una parte de sus rentas por el régimen especial y por otra por el régimen general en el mismo período impositivo. Debe presentar una única declaración, ya sea el modelo 151 (régimen especial) o el modelo 100 (régimen general). Tener dos pagadores no es motivo de exclusión del régimen especial, salvo que se trate de deportistas profesionales.
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