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V0454-15 5. Februar 2015 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · devengo

Kein Umsatzsteuerabzug bei Teilübertragung einer Immobilie per notariellem Akt, wenn die Übergabe bereits erfolgt ist

Es wurde angefragt, wann die Umsatzsteuer bei der Abspaltung und notariellen Beurkundung einer Wohnung anfällt, die bereits vom Elternteil des Anfragenden bewohnt wurde. Die DGT stellt klar, dass die Steuerpflicht eintritt, sobald die Immobilie dem Erwerber zur Verfügung gestellt wird. Wenn die Übergabe bereits stattgefunden hat, löst die notarielle Beurkundung keine neue Steuerpflicht aus.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Entstehung der Mehrwertsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Die Entstehung der Umsatzsteuer bei Lieferungen von Gegenständen erfolgt im Regelfall, wenn die Ware in den Besitz und die Verfügungsgewalt des Erwerbers gelangt. Wird eine öffentliche Urkunde errichtet, gilt die Übergabe in den Besitz zu diesem Zeitpunkt als erfolgt, sofern die Urkunde nichts anderes bestimmt. In diesem Fall kann die Steuer bei der Zuteilung nicht erhoben werden, da die Übergabe der Wohnung vor der Beurkundung stattgefunden hat.

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