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V0445-14 19. Februar 2014 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · rectificación de cuotas

Korrektur der durchgereichten Umsatzsteuer und Abzug der Vorsteuer nach einer Betriebsprüfung möglich

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob es die Umsatzsteuerbeträge korrigieren kann, die ursprünglich als steuerfrei eingestuft wurden, die jedoch durch eine Betriebsprüfung als steuerpflichtig eingestuft wurden. Die DGT stellt klar, dass eine Korrektur der Steuerschuld möglich ist und der Empfänger diese Beträge gemäß den geltenden Vorschriften als Vorsteuer abziehen kann.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Modificación de las cuotas repercutidas y deducción de las mismas.

Die Entscheidung der DGT

El sujeto pasivo debe rectificar las cuotas cuando se adviertan las causas de su incorrecta determinación, siempre que no hayan transcurrido cuatro años desde que se advirtieron dichas causas. Asimismo, el destinatario de las prestaciones podrá deducir las cuotas repercutidas como consecuencia de la rectificación en los términos del artículo 114 de la Ley del IVA.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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