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V0442-21 2. März 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · base imponible del ahorro

Verrechnung von Verlusten aus Immobilienverkäufen mit künftigen Kapitalerträgen möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob Verluste aus dem Verkauf einer Immobilie mit künftigen Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden können. Die DGT stellt klar, dass Kapitalverluste in die Bemessungsgrundlage der Ersparnisse einfließen und gemäß der gesetzlich festgelegten Reihenfolge und unter Einhaltung der entsprechenden Grenzen verrechnet werden können.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird angefragt, ob die Veräußerungsverluste aus dem ersten Geschäft mit den Gewinnen aus nachfolgenden Geschäften in der Einkommensteuer für natürliche Personen verrechnet werden können.

Die Entscheidung der DGT

Veräußerungsverluste aus der Übertragung einer Immobilie werden in die Sparsteuerbemessungsgrundlage einbezogen. Wenn das Ergebnis der Integration und des Ausgleichs von Veräußerungsgewinnen und -verlusten negativ ist, wird dieser Betrag mit dem positiven Saldo der Einkünfte gemäß Artikel 49.1 Buchstabe a) unter Einhaltung einer Grenze von 25 Prozent dieses positiven Saldos verrechnet. Besteht nach der Verrechnung weiterhin ein negativer Saldo, wird dieser in den folgenden vier Jahren verrechnet.

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