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V0438-25 21. März 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pérdida patrimonial

Verlust aus Aktien erfordert Auflösung und Liquidation der Gesellschaft; Delisting allein reicht nicht aus

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er einen Vermögensverlust geltend machen kann, der aus dem Besitz von Aktien einer Gesellschaft resultiert, die nicht mehr börsennotiert ist und sich in Liquidation befindet. Die DGT stellt klar, dass das Ende der Börsennotierung nicht automatisch einen Verlust begründet, sondern dass hierfür die tatsächliche Auflösung und Liquidation der Gesellschaft erforderlich ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob dies einen Vermögensverlust in der Einkommensteuer (IRPF) widerspiegeln könnte.

Die Entscheidung der DGT

Die Tatsache, dass eine Gesellschaft nicht mehr an einem offiziellen Sekundärmarkt notiert ist, impliziert nicht automatisch einen Vermögensverlust für die Gesellschafter. Um den Verlust gemäß Artikel 37.1, e) des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) zu berechnen, müssen die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft erfolgen. Der Steuerzeitraum ist derjenige, in dem die Liquidation stattfindet, also der Zeitpunkt, an dem die Vermögensänderung als erfolgt gilt. Das Ergebnis wird in die Sparsteuerbemessungsgrundlage einbezogen.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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