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Ein Unternehmen erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung einer Kapitalerhöhung durch Einbringung von Anteilen und einer anschließenden vollständigen Spaltung. Die DGT prüft, ob diese Vorgänge unter das Sonderregime der Steuerneutralität in der Körperschaftsteuer fallen können und welche Auswirkungen dies auf die Umsatzsteuer hat.
Cuestión planteada Sobre la operación de ampliación de la entidad B, en virtud de la cual se aporta el 95% del capital social de la entidad A:
Para el canje de valores, se aplica el régimen de neutralidad si la entidad adquirente obtiene la mayoría de derechos de voto y se cumplen los requisitos del artículo 80 de la LIS. En la escisión total, si se realiza bajo la Ley 3/2009, puede acogerse al régimen especial, incluso si es una escisión impropia. No obstante, la aplicación del régimen especial requiere que la operación no tenga como fin principal el fraude o la evasión fiscal, sino motivos económicos válidos como la reestructuración o racionalización de actividades. En cuanto al IVA, la transmisión de una unidad económica autónoma no está sujeta al impuesto, pero la mera cesión de bienes sí lo está.
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