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Eine Steuerberaterin, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt, erkundigt sich nach ihren Umsatzsteuerpflichten und ihrem steuerlichen Wohnsitz in Spanien. Die DGT stellt klar, dass die Umsatzsteuerpflicht davon abhängt, ob eine Betriebsstätte in Spanien unterhalten wird oder wo der Leistungsempfänger ansässig ist. Der steuerliche Wohnsitz wird nach den Kriterien des LIRPF und des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz bestimmt.
Cuestión planteada 1.- Si, una vez trasladada su residencia a un territorio tercero (Suiza), deberá seguir presentando sus declaraciones del Impuesto sobre el Valor Añadido.
Respecto al IVA, la consultante seguirá teniendo obligaciones si mantiene un establecimiento permanente en España para su actividad. Si no tiene establecimiento permanente, el IVA dependerá de si el destinatario es un profesional en España o un particular. Sobre la residencia fiscal, se aplicarán los criterios de permanencia (183 días) o núcleo de intereses económicos de la LIRPF, resolviendo conflictos mediante el Convenio Hispano-Suizo.
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