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Ein Steuerpflichtiger, der im Dezember zur Arbeit nach Holland zieht, erkundigt sich nach der Steuerpflicht für die Einkommensteuer 2012 und der Möglichkeit der elektronischen Abgabe. Die DGT stellt klar, dass die Person aufgrund des Wohnsitzes in Spanien bis November als in Spanien steueransässig gilt und somit ihr Welteinkommen, einschließlich der Einkünfte aus Holland, in Spanien versteuern muss.
Cuestión planteada Lugar donde debe tributar por el IRPF ejercicio 2012 y, posibilidad de presentación de telemática
El contribuyente es residente fiscal en España si concurre la permanencia de más de 183 días, el núcleo de intereses económicos en España o la residencia de su cónyuge e hijos menores. Si existe conflicto de residencia con otro Estado, se aplicarán las reglas del Convenio de Doble Imposición aplicable. La declaración puede presentarse por medios telemáticos siguiendo los procedimientos de la Orden HAP/470/2013.
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