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Die Anfragende möchte wissen, ob nach der neuen Rechtslage ihre spanischen Tochtergesellschaften sowie die Betriebsstätten ihrer niederländischen Tochtergesellschaften in ihren steuerlichen Konzern einzubeziehen sind. Die DGT stellt klar, dass eine Integration erfolgen muss, wenn die Summe der direkten und indirekten Beteiligungen den erforderlichen Mindestprozentsatz erreicht.
Cuestión planteada Si conforme a las nuevas reglas de consolidación, y suponiendo que a fecha de cierre del ejercicio 2015 se mantengan las mismas participaciones accionariales descritas, el perímetro de consolidación de su grupo fiscal se verá alterado con respecto al vigente para el ejercicio 2014, y en particular si deberán integrarse en el mismo las filiales españolas y establecimientos permanentes de filiales Holandesas del Grupo mencionado.
Para determinar la participación en entidades controladas directa e indirectamente, se deben sumar los porcentajes de participación directa e indirecta. Si dicha suma alcanza al menos el 75 por ciento del capital social (o el 70 por ciento si las acciones cotizan en mercado regulado), las filiales españolas y los establecimientos permanentes de entidades no residentes se consideran entidades dependientes del grupo fiscal.
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