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V0420-24 14. März 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · sociedad de gananciales

Unkostenlose Einbringung eines Sondereigentums in die Gütergemeinschaft löst Einkommensteuerpflicht aus

Ein in Gütergemeinschaft verheirateter Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Einkommensteuer (IRPF) bei der unentgeltlichen Einbringung eines Sondereigentums in die gemeinschaftliche Errungenschaft. Die DGT stellt klar, dass die Gütergemeinschaft zwar nicht selbst steuerpflichtig ist, der Vorgang jedoch die Vermögenszusammensetzung des Einbringers verändert und eine Gewinn- oder Verlustrechnung in Höhe der Hälfte des eingebrachten Wertes auslöst.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung des Antragstellers im Rahmen der Einkommensteuer hinsichtlich dieser Einbringung.

Die Entscheidung der DGT

Die Gütergemeinschaft ist kein Steuerpflichtiger der Einkommensteuer, sodass die Ehegatten die Steuerpflichtigen sind. Durch die Einbringung eines Alleineigentums geht das Eigentum gemäß Artikel 11.3 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) zu gleichen Teilen auf beide über. Dies stellt eine Änderung in der Zusammensetzung des Vermögens des Einbringers dar, die einen Veräußerungsgewinn oder einen Veräußerungsverlust in Höhe von 50 % des Vermögenswertes auslöst. Der Gewinn wird durch die Differenz zwischen den Anschaffungs- und Veräußerungswerten dieser Hälfte ermittelt.

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