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Ein Unternehmen im Bereich der Photovoltaik-Energieerzeugung fragt an, ob für die Berechnung der Quote gemäß IAE-Abschnitt 151.4 lediglich die Nennleistung des Wechselrichters herangezogen werden darf. Die DGT stellt klar, dass Batteriesysteme, die eine Umwandlung elektrischer Energie vornehmen, als der Tätigkeit zugehörige Anlagen zu betrachten sind und deren Leistung in die Berechnung der Generatorleistung einzubeziehen ist.
Cuestión planteada Se plantea, a efectos del cálculo de la cuota del epígrafe 151.4 de las tarifas, si se puede considerar únicamente la potencia nominal del inversor de la planta fotovoltaica como la potencia en generadores.
Para el epígrafe 151.4 del IAE, el elemento tributario es exclusivamente la potencia de los generadores. Dado que en las instalaciones de almacenamiento con baterías se realiza una transformación de la energía eléctrica en química y viceversa, estas no son simples almacenes, sino instalaciones directamente afectas a la actividad industrial. Por tanto, si se realiza dicha transformación, la potencia de los generadores de las baterías debe incluirse en el cómputo de la potencia de los generadores para determinar la cuota.
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